SteuerSparErklärung 2017:

Ein echter Geheim-Tipp unter den Steuerprogrammen

Die Zahl der Software-Programme, die eine optimale Bearbeitung der Steuererklärung versprechen, nimmt von Jahr zu Jahr zu. Und nur wenige der Programme halten, was sie versprechen. Ein echter Geheim-Tipp ist dabei die “SteuerSparErklärung 2017” der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Die vielfach prämierte Software macht die Steuererklärung dank optimaler Menüführung und ausgeklügelter aktueller Abfrage- und Infoseiten zu einer einfachen, schnellen Sache. Wenn dabei die ausgerechnete Steuerrückerstattung mit dem Bescheid des Finanzamtes übereinstimmt, umso besser!

Im Jubiläumsjahr wurde die SteuerSparErklärung 2017 um nützliche Features erweitert:

• Neuer „VaSt-Abrufservice”: Nutzer der vorausgefüllten Steuererklärung müssen sich nicht mehr selbst um die aufwändige Registrierung kümmern.
• Komplett überarbeiteter „BelegManager”: Belege digitalisieren und in die Steuersoftware übernehmen – entweder per Scanner oder ab Anfang 2017 auch mit der neuen „BetegManager-App” fürs Smartphone.
• Verbesserter Einspruchsgenerator: Der „Bescheidprüfer” vergleicht den Bescheid des Finanzamts mit der Steuererklärung und der „Einspruchsgenerator” hilft beim Einspruch. Neu ist, dass dieser elektronisch direkt aus der Software versendet werden kann.

 Viele weitere Neuerungen: zum Beispiel neue Skalierungsoptionen für die optimale Bildschirmdarstellung und ein neues Modul für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 kW.

Benutzer der SteuerSparErklärung können ihre Daten nicht nur aus früheren Versionen der Software übernehmen, sondern auch aus vielen anderen Programmen. Die SteuerSparErklärung importiert dabei mehr Informationen als viele Konkurrenten. Anwender, die von  ElsterFormular wechseln, profitieren von der benutzerbezogenen Programmführung, leicht verständlichen Hilfen, Tipps und Tricks sowie zahlreichen automatischen Optimierungen. Nutzer der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) können ihre steuerlich relevanten Belege wie Lohnbescheinigungen, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen, prüfen und direkt in die Software importieren. Neu ist, dass sich die Akademische Arbeitsgemeinschaft auf Wunsch um die aufwändige VaSt-Anmeldung  kümmert und Nutzer informiert, wenn neue oder geänderte Belege bereitstehen. Registrierung und Freischaltung werden beim kostenlosen VaSt-Abrufservice über ein Steuertipps.de-Benutzerkonto abgewickelt.

Der Assistent „Roter Faden” führt auch Steuerlaien Punkt für Punkt sicher durch die Steuererklärung. Die intelligente Dialogführung sorgt dafür, dass nichts vergessen wird. Zudem werden alle Eingaben sofort auf Fehler und Plausibilität überprüft. Tipps und Tricks hält der SteuerKompass bereit: Die digitale Version des über 800 Seiten starken Ratgebers kann in der Software aufgerufen werden, die gedruckte Fassung können alle Käufer kostenfrei anfordern. Suchfunktion, Anzeige und Exportmögtichkeiten des SteuerKompass wurden weiter verbessert.
Abonnenten können zudem die kontextbezogenen Tipps auch ganz komfortabel in der SteuertippsApp auf ihrem Tablet Lesen, während sie ihre Steuererklärung am Computer erledigen. Zur weiteren Erhöhung des Bedienkomforts wurden neue Skalierungsoptionen integriert. Nutzer können beispielsweise die Breite von Dialogfeldern individuell für ihre Bildschirmgröße und -auflösung anpassen.

Adieu Zettelwirtschaft: Mit der BelegManager-App Rechnungen einfach abfotografieren Mit dem komplett überarbeiteten BelegManager können Steuerzahler ab Anfang 2017 ihre Kassenzettel, Rechnungen und weitere Belege ganz einfach digitalisieren, verwalten und in die Steuersoftware übernehmen. Wer seine Belege nicht mit einem Scanner erfassen möchte, kann sie auch bequem mit der Handy-Kamera und der neuen, kostenlosen BelegManager-App für lOS- und Android-Smartphones fotografieren. Anwender, die ihre Belege nicht selbst digitalisieren möchten, können auch den Scanservice der Akademischen Arbeitsgemeinschaft nutzen.

Nach Eingabe aller Daten wird die Steuererklärung mit dem „Steuerprüfer” optimiert. Versendet wird anschließend entweder komfortabel via ELSTER oder per Post. Fällt die Erstattung geringer aus als erwartet, lohnt eine Prüfung des Steuerbescheids. Laut Bund der Steuerzahler „haben rund zwei Drittel der Einsprüche beim Finanzamt Erfolg”. Der „Bescheidprüfer” vergleicht die Bescheiddaten mit der Steuererklärung. Für Abweichungen gibt er kompetente Erklärungen und mögliche Gründe an. Der verbesserte „Einspruchsgenerator” liefert dazu passende Formulierungsvorschläge und erstellt rechtssichere, individuelle Einspruchsschreiben. Neu ist, dass der Einspruch direkt aus der Software via ELSTER verschickt werden kann.

Betreiben Eigenheimbesitzer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Hauses und speisen sie den Strom gegen Bezahlung ins Netz eines Stromanbieters ein, gelten sie aus steuerlicher Sicht als Unternehmer. Mit dem neuen Programm-Modul Photovoltaik können sie komfortabel Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung sowie die laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2017 erstellen, wenn ihre PV-Anlage eine Leistung von maximal 10 kW hat. Es ist in der SteuerSparErklärung plus sowie den Varianten für Selbstständige und Lehrer enthalten.

Die SteuerSparErklärung 2017 gibt es in verschiedenen Versionen (Spezialversionen u.a. für Lehrer, Rentner oder Selbständige) für Windows Vista, 7, 8 oder 10 (mind. 512 MB RAM, ca. 930 MB Festplattenspeicher), für USB-Installation: USB-2.0-Stick ab 1GB. Für Mac: 05 X ab Version 10.8 (Mountain Lion) (mind. 1 GB RAM, ca. 930 MB Festplattenspeicher).

Studenten, Azubis und Berufseinsteiger können die SteuerSparErklärung 2017 übrigens komplett kostenlos nutzen wenn sie nicht älter als 28 Jahre alt sind und nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr verdienen. Mal reinschauen unter www.steuerhelden.de

(Redaktion: Helmut Peters)