Mehr Köpfchen bei der Planung von Heizungsanlagen

Neue Wärmeschutzverordnung erfordert neues Denken

40 % weniger Energieverbrauch für Gebäude als bisher, sieht die neue Wärmeschutzverordnung vor, die seit dem 01.01.1995 gilt. Für alle im Baubereich Beteiligten stellt die neue gesetzliche Regelung neue Herausforderungen. Insbesondere für die Hersteller von Heizungssystemen sowie alle diejenigen, die Heizungen planen, bauen oder installieren. Gefragt sind in Zukunft sowohl neue technische Innovationen, wie aber auch ein neues Denken, wie den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung in der Praxis wirtschaftlich entsprochen werden kann.

Der BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie) erwartet, dass künftig vor allem Systeme, die bei niedrigen Heizmitteltemperaturen Wärme effizient erzeugen und gut regelbare Verteilsysteme von der neuen Wärmeschutzverordnung profitieren werden. Für die Planer von Heizungsanlagen bedeutet dies, insbesondere auch Optionen für die technische Entwicklung von Heizungssystemen vorzusehen. Wer heute zum Beispiel bei einem Neubau statt eines Kondensationskessels einen NT-Kessel einsetzt, sollte zumindestens den Schornstein so wählen, dass die neue Technologie später problemlos nachgerüstet werden kann.

Viele Faktoren sind also beim Bau eines Hauses maßgebend dafür, um die neuen Energieeinspar-Werte zu erzielen. Zukünftig zählen nicht mehr die Werte einzelner Komponenten für sich alleine, sondern dass, was insgesamt als Summe des Ganzen unter dem Strich übrig bleibt.

Die wesentlich verminderten Werte der Wärmeschutzverordnung bedeuten nun aber nicht unbedingt auch die Heizungssysteme ganz einfach in der Leistung zu reduzieren. Wesentlich bleibt die Überlegung, die Systemtemperatur (Vorlauf/Rücklauf) durch geeignete Maßnahmen nach wie vor so niedrig wie möglich zu halten. Denn je niedriger die Heizwassertemperaturen sind, desto höhere Nutzungsgrade sind erzielbar.

Deutlich wird dies auch für eine der wichtigsten Komponenten des gesamten Heizungssystems eines Gebäudes, die Heizkörper. Für NT-Heizkörper beispielsweise sieht die neue Wärmeschutzverordnung auch künftig keine besonderen Vorschriften vor, diese auf ein bestimmtes Temperaturpaar auszulegen. Für Planer bedeutet diese Tatsache, die freie Wahl eines Temperaturpaares (je nach den Angaben der Hersteller neben 90/70 Grad auch 70/55 Grad oder teilweise 55/45 Grad) optimal zu nutzen, um die Wärmeerzeugung zielgerecht auf die Wärmeverteilung durch NT-Heizkörper abzustimmen. Auf diese Weise können mit geringem Aufwand erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden.

Große Bedeutung kommt bei der Planung auch den Abmessungen sowie der richtigen Plazierung von Heizkörpern in einem Gebäude zu. Auch hier gilt die Regel, dass nicht unbedingt kleinere Heizkörper mit verminderter Leistung den Kriterien der Wärmeschutzverordnung entsprechen. Die Planung sollte so sein, dass die Räume “behaglich” beheizt werden können, damit sich Menschen darin wohl fühlen können. Bei der Plazierung der Heizkörper ist dabei ein besonderes Augenmerk auf die Energie-Schwachstellen von Räumen, nämlich den Fenster, zu richten. Unter dem Fenster angeordnete Heizkörper erzeugen optimale raumklimatische Bedingungen in Bezug auf die Temperaturverteilung und die Strahlungsbedingungen im Raum.

Redaktion: Helmut Peters