Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Nachfolgende Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen einen Widerspruch an uns absendet.

 2. Geliefertes Material bleibt stets unser Eigentum und wird vorübergehend zur Ausübung der im einzelnen mit dem Kunden vereinbarten Rechte überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. 

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt uns vorbehalten.

3. Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. 

Der Kunde ist zur einmaligen Nutzung für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und in dem vereinbarten Umfang berechtigt. Jede erneute Nutzung oder Erweiterung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. 

Ohne unsere schriftliche Zustimmung können Nutzungsrechte auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen einer Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht. Ohne unsere schriftliche Einwilligung darf das von uns gelieferte Material nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden. Insbesondere sind verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet. 

Das Material darf nur redaktionell verwendet und in der Tendenz nicht verfremdet oder verfälscht werden. Der Kunde ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.

4. Beabsichtigt der Kunde eine andere (zum Beispiel werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, insbesondere von Bildern, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Von eventuellen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen hat der Kunde uns freizustellen.

5. Das Material ist stets mit einem Urhebervermerk gemäß § 13 UrhG zu versehen, und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag läßt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die Zuordnung des Urhebers zum Beitrag zweifelsfrei entnehmen läßt.

6. Unterbleibt unsere Namensnennung nach § 13 UrhG oder verstößt der Kunde gegen § 14 UrhG, so haben wir bei schuldhafter Pflichtverletzung Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe des jeweiligen Nutzungshonorars. Die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, uns von aus der Unterlassung des Urhebervermerks oder durch die Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüche Dritter freizustellen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, uns kostenlos ein Belegexemplar gemäß § 25 Verlagsgesetz zu liefern. Liefert der Kunde das Belegexemplar nicht oder rechnet er ohne Belegexemplar ab, so ist im Falle schuldhaften Verhaltens eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Nutzungshonorars verwirkt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde trotz unserer Aufforderung und nach Ablauf einer Nachfrist nicht angibt, welches Material er an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet hat.

8. Die Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Sofern eine Vereinbarung über das Honorar nicht getroffen wurde, berechnen wir bei Textbeiträgen das Honorar auf der Grundlage der jeweils gültigen Honorarliste.

9. Honorare sind stets Netto-Honorare. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Honorare sind spätestens einen Monat nach der Erklärung des Kunden, dass der Beitrag angenommen ist, zur Zahlung fällig, spätestens bei der Veröffentlichung des Beitrages.
Unterbleibt die Erklärung des Kunden, der Beitrag sei angenommen worden, so ist das Honorar 30 Tage nach Ablieferung des Beitrags fällig.

10. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung berechnen wir Bearbeitungskosten, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Bearbeitungskosten werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Nutzungsrechte entstehen dadurch für den Kunden nicht. Bei schuldhaft unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials berechnen wir vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen üblichen Nutzungshonorars.

11. Die Gefahr für ihm im Rahmen einer Auswahlsendung überlassenes Material trägt der Kunde. Das Material hat der Kunde auf eigene Kosten und Risiko an uns zurück zu liefern. Für Material, das im Risikobereich des Kunden beschädigt wird oder verloren geht, ist eine Schadenspauschale in Höhe von mindestens 1000 Euro zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.

12. Die Einhaltung von zwischen dem Kunden und uns vereinbarter Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen – insbesondere Mitwirkungspflichten – voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Teillieferungen sind in einem dem Kunden zumutbaren Maß zulässig.

13. Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft bzw. Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über.

14. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Unmöglichkeit der Lieferung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wie entgangener Gewinn wird durch die Allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen der Höhe des vereinbarten Entgeltes und der Schadenshöhe, begrenzt, sofern uns keine vorsätzliche Schadensverursachung anzulasten ist. In jedem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf den objektiv vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

15. Für Schadensersatzansprüche im Gewährleistungsfall gilt die vorstehende Haftungsbegrenzung entsprechend.

16. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen binnen kurzer Frist zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von vier Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich (oder per E-Mail) zu rügen.

17. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Duisburg.

18. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) wird ausgeschlossen.